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#058 Kurzarbeit u. Steuerstundung in der Corona-Krise

Matthias Hölzel beantwortet in diesem Interview die wichtigen Fragen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen und gibt Tipps, wie kurzfristig weitere Kosten eingespart werden können!

Matthias ist gelernter Koch, Steuerfachangestellter, Betriebsfachwirt (Steuern, Rechnungslegung, Controlling) und Bilanzbuchhalter. Er berät für die Firma Gastroerbsenzähler Gastronomen zu sämtlichen Themen, die ihnen das Backoffice erleichtern. Außerdem ist er kaufmännischer Leiter im Bistro Binokel in Mannheim.

Wichtiges zur Kurzarbeit:

  • Antrag stellen, auch wenn noch keine Kurzarbeit eingetreten ist.
  • Der Antrag umfasst ein Formular und die Betriebserklärung, die von allen Mitarbeitern, die mit einer möglichen Kurzarbeit einverstanden sind, zu unterzeichnen ist.
  • Grundsätzlich kann für alle Mitarbeiter, die sozialversicherungspflichtig angestellt sind Kurzarbeit beantragt werden (derzeit noch nicht für Auszubildende, Prüfung läuft).
  • Für geringfügig Beschäftigte und Werkstudenten kann keine Kurzarbeit beantragt werden.
  • Arbeitgeber errechnet das Entgelt und zahlt es an den Mitarbeiter. Anschließend wird eine Erstattung bei der Agentur für Arbeit beantragt.
  • Neu: Evtl. sogar Zahlung für Selbständige (Agentur für Arbeit erarbeit aktuell ein Konzept dafür).

Wichtiges zur Steuerstundung:

  • Auch für Umsatzsteuer und Lohnsteuer.
  • Zinslose Stundung möglich.

Weitere Möglichkeiten, Kosten einzusparen:

  • Stromversorger sind dazu angehalten, Stromzahlungen zu stunden.
  • Die Berufsgenossenschaft wird ihre Beiträge auch herabsenken und stunden.
  • DEHOGA verzichtet aktuell auf Beiträge.
  • Bei der GEMA mitteilen, dass man im Moment keine Musik zum öffentlichen Verwerten abspielt.
  • Krankenkassen sind angehalten mit Beitreibungen von Beitragszahlungen vorsichtiger umzugehen.

Wichtig: Die gegebenen Inhalte ersetzen keine Steuerberatung und dienen nur zur Information.

Weitere Tipps im Interview!!!

Antragsformular Kurzarbeit:

Vorlage Steuerstundung:

Link zur Soforthilfe in Bayern & alle Infos dazu: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

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